Netzdienliche Steuerung
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Markus Offermann
Hallo, Ihr könntet m.E. einen großen Beitrag für das Energiesystem leisten, wenn Ihr eine netzdienliche Steuerung, anhand der Daten "EE Anteil Last-Prognose" der Energy-Charts von Fraunhofer ISE ermöglichen könntet. https://energy-charts.info/charts/power/chart.htm?l=de&c=DE&stacking=stacked_absolute_area&source=total&week=45&legendItems=00000000000000000000000000000000000000011
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Helmut Grunst
Streit mit Bayernwerk – Klage zur Netzdienlichkeit (§ 14a EnWG)
Seit einiger Zeit führe ich einen Rechtsstreit mit der Bayernwerk Netz GmbH. Im Kern geht es darum, dass meine Wärmepumpe – eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG – vom Netzbetreiber nicht anerkannt wird. Die Folge: Ich zahle volles Netzentgelt, obwohl meine Anlage nachweislich netzdienlich arbeitet.
Ausgangslage
• PV-Anlage mit ca. 22 kWp Leistung, Eigenversorgung von über 80 % (real > 90 %).
• Batteriespeicher mit 11,5 kW Entlade- und 4,5 kW-11,5 kW Ladeleistung, über API steuerbar.
• Wärmepumpe (Hoval Thermalia 18H, 18 kW), steuerbar über EVU-Schnittstelle.
• Zwischenzähler und Dokumentation belegen die flexible Steuerung und Integration ins Gesamtsystem.
Trotz dieser Fakten verlangt Bayernwerk den vollen Netznutzungspreis beim Rückbezug – selbst dann, wenn im gleichen Zeitraum Strom aus der eigenen PV eingespeist wird. Bilanziell hebe ich damit Netznutzung auf, zahle aber doppelt.
Streitpunkte
1. Anerkennung der Steuerbarkeit:
Bayernwerk behauptet, meine Wärmepumpe sei nicht steuerbar. Die Bundesnetzagentur hat in einer Stellungnahme (BK6-22-300) jedoch bestätigt, dass sie sehr wohl unter § 14a fällt.
2. Netzentgelte trotz Einspeisung:
Obwohl jährlich über 12.000 kWh eingespeist werden, bilanziell 7000 kwh, werden beim Rückbezug volle Entgelte erhoben. Das ist eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung nach Art. 3 GG.
3. Netzdienliche Betriebsweise wird ignoriert:
Mein System trägt nachweislich zur Lastverschiebung, Netzentlastung und CO₂-Reduktion bei. Statt Anerkennung entstehen Mehrkosten.
Klageziel
• Rückerstattung überhöhter Netzentgelte (ca. 1.400 €).
• Feststellung, dass meine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung gilt.
• Anerkennung der Netzdienlichkeit von PV + Speicher + Wärmepumpe.
• Politische Dimension: Die aktuelle Umsetzung von § 14a EnWG ist unsystematisch und verfassungswidrig.
Warum das für alle wichtig ist
• Viele PV-Betreiber mit Speicher und Wärmepumpe stehen vor demselben Problem.
• Netzbetreiber blockieren systematisch, um Entgelte zu sichern.
• Ohne rechtliche Klärung droht Benachteiligung selbst modernster Eigenversorgungsanlagen.
Fazit
Die Klage ist nicht nur ein Einzelkampf, sondern ein Pilotverfahren für faire Netzentgelte. Wer netzdienlich arbeitet, darf nicht schlechtergestellt werden als ein passiver Verbraucher.
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Helmut Grunst
Statement zur Netzdienlichkeit und Tarifwunsch für Batterienutzer
Sehr geehrtes Tibber-Team,
ich engagiere mich seit Langem für eine netzdienliche Nutzung von PV-Anlagen mit Batteriespeichern. Ziel ist eine flexible Eigenversorgung, die durch Lastverschiebung, Überschussabgabe und intelligente Steuerung aktiv zur Netzstabilität beiträgt.
Ein zeitgemäßer, fairer Tarif sollte das anerkennen:
• Reduzierter Bezugspreis für gesteuerte Batterienutzer, die zur Netzentlastung beitragen (z. B. über variable Preissignale, smartes Laden/Entladen)
• Rückvergütung oder Befreiung von Netzentgelten, wenn durch saldierte 15-Minuten-Messung eine höhere Einspeisung als Bezug vorliegt – insbesondere bei Abtretung über virtuelle Speicher oder interne Leistungsverrechnung
Ich war längere Zeit Tibber-Kunde und bin nun leider bis Ende 2026 an E.ON gebunden, wo mir ein 24 ct/kWh-Heizstromtarif ausdrücklich aufgrund der Netzdienlichkeit meiner Anlage eingeräumt wurde. Das zeigt: Auch klassische Anbieter bewegen sich – wenn man technisch sauber belegt.
Ich würde mich freuen, wenn Tibber künftig noch konsequenter auf solche netzdienlichen Modelle setzt – inklusive klarer Abrechnungslogik, bei der Bezug und Einspeisung saldierend bewertet werden. Denn: Wenn mehr eingespeist als bezogen wird, darf das Netzentgelt für den Bezug nicht voll berechnet werden. Dieses Thema ist derzeit auch Teil eines gerichtlichen Verfahrens gegen Bayernwerk.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Grunst
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Helmut Grunst
Abrechnungsfehler bei Bayernwerk wegen fehlender Saldierung zwischen Einspeise und Bezugszähler.... Klage gerade....
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Mike Helmut
oder in Verbindung mit §14a Modul 3 sollte der Batteriespeicher als Gerät steuerbar sein + unterschiedliche Preiszonen
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Helmut Grunst
Mike Helmut Leider sträubt sich Bayernwerk, Klage gerade dagegen. Doch E.ON hat mich schon mit Batterie in den Heiztarif eingebucht. Kann 66 kw bunkern im Winter, also Netzdienlich heizen und wenn ein Stromlieferant sich Batterieen abtreten lässt, kann er auch mit Dispatch und Redispatch kostenlos die Energie liefern und verdient dabei noch 95% bei Einspeiseverzicht und wesentlich mehr bei Überschuss Bunkern.
Willi Appler
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Danny Klose
finden wir sehr gut und haben wir auf der Roadmap
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Helmut Grunst
Danny Klose Habe hier schon mit dem Support telefoniert und Hilfe angeboten. Das alles wird auch gestützt von Art. 20a und Art. 3 Gleichheitsgrundsatz. Die können nicht aus und wer unsere Batterien zu einem Großspeicher managte kann Be- und Entladung steuern und auch auf Einspeisung verzichten mit Dispatch und Redispatch. Blickt keiner Durch, packt keiner an.
Danny Klose
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under review
An Schrei
dieses Feature ist relativ nah verwandt mit den preismodellen von tibber und Avattar welche für die börsenpreise per API Daten bereitstellen. win win (;
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Helmut Grunst
An Schrei eben nicht , stehe in pernanenntem Austausch mit denen. Viel Gelaber ohne Substanz. Es werden nur Reste des Überschuß Marktes verramscht, sprich Börsenstrom, also sind das nur Resteverwerter. Der Börsenstrom hat im Winter solche glatten Kurven, das man draufzahlt, wenn die WP am Tag 40kwh braucht für 3 Häuser. in 4 Monaten dann 12000 kwh. Sauber und den Rest des Jahres autark..... Nein darum kümmert sich keiner und wir werden es bitter bereuen wenn wir nicht unsere Batterieen zusammenfassen als virtuellen Großspeicher und den von irgendjemand verwalten lassen.
An Schrei
Helmut Grunst das sind aber 2 paar Schuhe: 1. Das Preissignal ist ein gemitteltes, über die gesamte Preiszone. Das sagt nur etwas über die Gesamtnachfrage bezogen zum Gesamtangebot aus. 2. Netz-Stabilität ist überall etwas anders und kann über die Frequenz gemessen werden. Wenn sich danach Speicher richten, dann wäre das für ihr lokales Verzeilnetz netzdienlich, könnte jedoch bei der Vergütung (Spreat), d.h. Verkaufspreis abzgl. Einkaufspreis kontraproduktiv sein.
Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was jetzt hier erreicht werden soll?