Implementierung flexible Netzentgelte
in progress
Heiko Burmester
Ab April bietet sich für alle Nutzer eines steuerbaren Verbrauchers, zeitabhängige Netzentgelte zu zahlen (Modul 3 der red. Netzentgelte). Hier reicht ein formloser Antrag und schon spart man schnell einige hundert Euro.
Es wäre super, wenn Ihr die variablen Netzentgelte zusätzlich zu den flexiblen Strompreisen in der Berechnung integrieren könntet. Bei meinem Netzbetreiber sinken die Netzentgelte von 0:00 bis 6:00 auf unter ein cent/kWh!
Anbi Bott
Bayernwerk Netz AG gewährt ab 2026 zeitlich reduzierte Netzentgelte nicht mehr im Herbst/Winter nachts, sondern nur noch in Q2/3 (Frühjahr/Sommer) zwischen 10:00 und 15:00 Uhr. D.h. sie schaffen den Preis-Anreiz zum Netzbezug in der Zeit, in der die Solar-Anlagen den meisten Strom produzieren. Aus Modul3 einen wirtschaftlichen Vorteil zu generieren wird für PVler mit Batterie deutlich schwieriger als dieses Jahr.
Martin Sorf
kommt in Österreich ab April 2026 Sonnenstromzeiten hat man weniger Netzgebühren...
Willi Appler
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Ritchy
Willi Appleryeah!!!✊
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Martin
Willi Appler wird das ganze dann auch generell mit flexiblen Tarifen (zb https://www.smartenergy.at/smarttimes) funktionieren?
Willi Appler
Martin Yes :-)
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Martin
Willi Appler dann erwarte ich es sehnsüchtig. Der herkömmliche stündliche Tarif ist aktuell schon teurer als der SmartTimes.
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Martin
Willi Appler letzte Frage: gibts schon ein geplantes release date?
Willi Appler
Martin leider nein. wir haben die Konzeptphase abgeschlossen und gehen jetzt in die Programmierung
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Helmut Grunst
Nein der Antrag reicht nicht, ich klage gerade:
Sehr geehrter Herr Richter,
ich führe einen Rechtsstreit mit der Bayernwerk Netz GmbH. Es geht darum, dass meine
Wärmepumpe – eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG – vom
Netzbetreiber nicht anerkannt wird. Die Folge: Ich zahle volles Netzentgelt, obwohl meine Anlage
nachweislich netzdienlich arbeitet.
Ausgangslage
• PV-Anlage mit rund 22 kWp, Eigenversorgung über 80 %, real über 90 %.
• Batteriespeicher mit 11,5 kW Entlade- und bis zu 11,5 kW Ladeleistung, per API steuerbar.
• Wärmepumpe Hoval Thermalia 18H (18 kW), steuerbar über EVU-Schnittstelle.
• Zwischenzähler und Dokumentation belegen flexible Steuerung und Integration ins
Gesamtsystem.
Trotz dieser Fakten verlangt Bayernwerk den vollen Netznutzungspreis beim Rückbezug – selbst
dann, wenn im gleichen Zeitraum Strom aus meiner PV ins Netz eingespeist wird. Bilanziell hebe
ich damit Netznutzung auf, zahle aber doppelt.
Streitpunkte
- Anerkennung der Steuerbarkeit:
Bayernwerk behauptet, meine Wärmepumpe sei nicht steuerbar. Die Bundesnetzagentur hat
jedoch in der Festlegung BK6-22-300 bestätigt, dass sie sehr wohl unter § 14a fällt.
- Netzentgelte trotz Einspeisung:
Jährlich speise ich über 12.000 kWh ein, bilanziell etwa 7.000 kWh. Trotzdem werden beim
Rückbezug volle Entgelte erhoben – eine verfassungsrechtlich bedenkliche
Ungleichbehandlung nach Art. 3 GG und Art. 20a GG.
- Netzdienliche Betriebsweise wird ignoriert:
Mein System trägt nachweislich zu Lastverschiebung, Netzentlastung und CO₂-Reduktion bei.
Anerkennung gibt es nicht – stattdessen Mehrkosten.
Klageziel
• Rückerstattung überhöhter Netzentgelte (ca. 1.400 €).
• Feststellung, dass meine Wärmepumpe über die Batterie mit 66kwh Puffer als steuerbare
Verbrauchseinrichtung gilt.
• Anerkennung der Netzdienlichkeit von PV, Speicher und Wärmepumpe.
• Politische Dimension: Die aktuelle Umsetzung von § 14a EnWG ist unsystematisch und
verfassungswidrig, jedoch nicht Teil dieses Verfahrens. Es wird darum gebeten, dies zu
bestätigen um eine Verfassungsbeschwerde an das Bverfg im Eilantrag zu verfassen.
Warum das für alle wichtig ist
• Viele PV-Betreiber mit Speicher und Wärmepumpe haben dasselbe Problem.
• Netzbetreiber blockieren systematisch, um Entgelte zu sichern.
• Ohne rechtliche Klärung droht Benachteiligung selbst modernster Eigenversorgungsanlagen.
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Helmut Grunst
Streit mit Bayernwerk – Klage zur Netzdienlichkeit (§ 14a EnWG)
Seit einiger Zeit führe ich einen Rechtsstreit mit der Bayernwerk Netz GmbH. Im Kern geht es darum, dass meine Wärmepumpe – eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG – vom Netzbetreiber nicht anerkannt wird. Die Folge: Ich zahle volles Netzentgelt, obwohl meine Anlage nachweislich netzdienlich arbeitet.
Ausgangslage
• PV-Anlage mit ca. 22 kWp Leistung, Eigenversorgung von über 80 % (real > 90 %).
• Batteriespeicher mit 11,5 kW Entlade- und 4,5 kW Ladeleistung, über API steuerbar.
• Wärmepumpe (Hoval Thermalia 18H, 18 kW), steuerbar über EVU-Schnittstelle.
• Zwischenzähler und Dokumentation belegen die flexible Steuerung und Integration ins Gesamtsystem.
Trotz dieser Fakten verlangt Bayernwerk den vollen Netznutzungspreis beim Rückbezug – selbst dann, wenn im gleichen Zeitraum Strom aus der eigenen PV eingespeist wird. Bilanziell hebe ich damit Netznutzung auf, zahle aber doppelt.
Streitpunkte
1. Anerkennung der Steuerbarkeit:
Bayernwerk behauptet, meine Wärmepumpe sei nicht steuerbar. Die Bundesnetzagentur hat in einer Stellungnahme (BK6-22-300) jedoch bestätigt, dass sie sehr wohl unter § 14a fällt.
2. Netzentgelte trotz Einspeisung:
Obwohl jährlich über 7.000 kWh eingespeist werden, werden beim Rückbezug volle Entgelte erhoben. Das ist eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung nach Art. 3 GG.
3. Netzdienliche Betriebsweise wird ignoriert:
Mein System trägt nachweislich zur Lastverschiebung, Netzentlastung und CO₂-Reduktion bei. Statt Anerkennung entstehen Mehrkosten.
Klageziel
• Rückerstattung überhöhter Netzentgelte (ca. 1.400 €).
• Feststellung, dass meine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung gilt.
• Anerkennung der Netzdienlichkeit von PV + Speicher + Wärmepumpe.
• Politische Dimension: Die aktuelle Umsetzung von § 14a EnWG ist unsystematisch und verfassungswidrig.
Warum das für alle wichtig ist
• Viele PV-Betreiber mit Speicher und Wärmepumpe stehen vor demselben Problem.
• Netzbetreiber blockieren systematisch, um Entgelte zu sichern.
• Ohne rechtliche Klärung droht Benachteiligung selbst modernster Eigenversorgungsanlagen.
Fazit
Die Klage ist nicht nur ein Einzelkampf, sondern ein Pilotverfahren für faire Netzentgelte. Wer netzdienlich arbeitet, darf nicht schlechtergestellt werden als ein passiver Verbraucher.
Mike Rehn
Benötigt man dann ein städtisch extra eingebautes iMSys, so wie ich das verstehe (Kosten?) oder kann man auch mit seinem Smartmeter, z.B. Tibber Pulse, die Daten übertragen, um die Modulkombi 1+3 zu wählen?
Heiko Burmester
Mike Rehn du brauchst ein Smartmeter, das ist ein anderes Wort für intelligentes Messystem, iMSyS, dann klappt es mir Modul 1&3
Mike Rehn
Heiko Bu8rmester
Danke Heiko. Ich bin inzwischen deutlich weiter und habe mich schwer belesen. Sogar soweit, dass ich den hiesigen Stadtwerken erklären konnte, was bei ihnen ab dem 01.04. passiert. Ihren eigenen bereits veröffentlichen Tarif für Modul 3 kannten sie selbst nicht. Wegen des iMSys konnte man hier gut beraten. Ein Austausch kostet allerdings hier 100€ und wir würden sicher (da Kommunikation über Funk) eine zusätzliche Verstärkerantenne am Gebäude mit Verbindung zum Keller brauchen (schlechter Empfang bei uns). Die Preisstruktur mit Modul 3 ist hier auch überschaubar. Lediglich ein 2-Stundenfenster NT (3-5 Uhr) mit 3,71 ct/kWh und einem HT (17-19 Uhr) von 10,94 ct/kWh. Meine Fragen zu anfallenden sonstigen Gebühren/Messtellenbetrieb und Vorteilen/Zahlungen zu unseren Gunsten bei Nutzung des Tarifs bleibt bis heute unbeantwortet �
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Helmut Grunst
Mike Rehn JAEIN, weil die Netzbetreiber das erst bis 2027 flächendeckend einbauen und ohne Schaltbox kannst nur andere Wege gehen. Was nützt ein Smartmeter ohne. Schaltbox? Richtig nix. Also Steuerung über API bei den Batterieen anbieten und damit alles umgehen.
Willi Appler
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Johannes Lichter
Willi Appler Hallo, ich wollte mal nachfragen, wie hier eurer aktueller Zeitplan für die Umsetzung ist? VG 🙏🏻
Willi Appler
Johannes Lichter leider noch nicht. Wir haben noch ein paar andere Dinge aktuell in der Umsetzung (siehe IN PROGRESS) und danach würden wir es angehen...
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Johannes Lichter
Willi Appler, ich habe gerade gelesen, dass bei meinem Netzbetreiber N-ERGIE Netz, die zeitvariablen Netzentgelte nur in Q1 + Q4 gelten und nicht in der Sommerzeit Q2+Q3. Also kein Stress, denn für mich erst relevant ab 01.10.2025. 🙏🏻 + ☀️☀️☀️☀️☀
Willi Appler
Johannes Lichter selbiges bei mir persönlich. Wir versuchen es bis Oktober hinzubekommen :-)
S. El.
Willi Appler Es sind noch drei Wochen bis Q4. Schafft Ihr das noch bis dahin?
Willi Appler
S. El. eine Umsetzung bis zum 1.10. schaffen wir leider nicht, aber Q4 ist immer noch Plan!
Heiko Burmester
Willi Appler wäre super, wenn Ihr das zeitnah hinbekommen könntet. Mittlerweile scheint die Sonne weniger und ich muss wieder relevant aus dem Netz laden. Die Netzentgelte unterscheiden sich ja nach Tageszeit um mehr als 11 cent pro kWh, das ist eine relevante Größe. Es würde schon reichen, wenn ich die Zeiten und Entgelte händisch eintragen könnte.
Willi Appler
Heiko Burmester bist du wirklich schon von deinem Netzbetreiber auf Modul 3 umgestellt? Viele Nutzer berichten uns, dass ihnen das verweigert wird. Kurzfristig müssen wir u.a. den Wechsel der Börsenstrompreise auf 15min noch umsetzen. Danach wollen wir uns dann daran machen
Heiko Burmester
Willi Appler, wurde mir auch erst verweigert. Ich habe dann eine Verbraucherbeschwerde eingereicht und anschließend die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet. Seither läuft es, übrigens rückwirkend zum April.
Ich gehe davon aus, dass es einen Rechtsanspruch gibt.
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Martin
Willi Appler wird es so sein, dass ich die Zeiten und Tarife selbst angeben kann? bei smartEnergy (Tarif SmartTimes) ändert sich das immer wieder
Olaf Albrecht
Wenn du bereits ein CLS am iMSys hängen hast (was ich nicht glaube, da es noch keine bei den MSB‘s gibt) könntest du Modul 3 haben. Ich vermute aber, das du das pauschalierte Modul 1 nutzt und dafür reicht die Anmeldung beim VNB, da eh noch nichts gesteuert (gedimmt) werden kann. Mal ganz davon abgesehen, das die VNB‘s überhaupt kein Interesse haben dies zu tun (Kosten!).
Heiko Burmester
Olaf Albrecht, wenn ich die Bundesnetzagentur richtig verstanden habe, und du ein intelligentes Messsystem (Smartmeter) hast, hast du am 1. April ein Recht auf Modul 3, egal ob der Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber steuern kann. So habe ich die Bundesnetzagentur klar verstanden
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Ritchy
Heiko Burmester korrekt- du kriegst sogar die Pauschale von Modul1 + in Kombi mit Modul 3 die flex. netzentgelte (bei mir von 00-05 nur 1.98ct). Es müssen 3 Zeiten mit Preisen frei hinterlegbar sein (HT,ST und NT)
Heiko Burmester
Ritchy, ganz so einfach ist es nicht, da ich selbstverständlich auch einen flexiblen Stromtarif habe.
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Ritchy
Heiko Burmester also tibber oder so? Auch die werden Modul 1 (ist schon auf meiner Rechnung) und Modul 3 unterstützen- oder meinst du octopus intelligent Go?
Heiko Burmester
Ritchy genau, der Börsenpreis plus Modul 3
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Ritchy
Heiko Burmester also Modul 3 wird techn. noch etwas dauern - aber du weißt das man beides (M1+3) bekommt oder 😉?
Heiko Burmester
Ritchy ja klar, das schöne ist, dass du ein Recht darauf hast, also egal ob es der Netzbetreiber umsetzen kann oder nicht. Wenn du Modul 1 hast, auch darauf hast du ein Anrecht, sobald du ein Gerät steuerbar meldest, kannst du ab 1. April zusätzlich Modul 3 nutzen. Ich musste tatsächlich die Bundesnetzagentur einschalten, um das meinem Netzbetreiber klar zumachen.
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Ritchy
Heiko Burmestermanchmql geht es eben nur auf die harte Tour. 😂Ich bin mal gespannt ob octopus energy das Modul 3 schon in ihren Auto-Tarif intelligent Go eingespreist hat oder wie ich hoffe dann Modul 3 nochmal ne Einsparung bringt (dann wär ich bei 11,5ct nachts) �
Heiko Burmester
Ritchy nach Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG und Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie habe ich es jetzt schriftlich vom Netzbereiber, dass Ich Modul 1 und 3 habe:
"Am 23.02.2025 ist die korrekte Inbetriebsetzung bei uns eingegangen. Ab diesem Zeitpunkt zählt das Modul 1 für Sie.
Bitte entschuldigen Sie, dass der Weg zum Modul 1 so zäh war für Sie – das war tatsächlich ein Interpretationsfehler unserseits. Sie dürfen sich darauf verlassen, dass wir uns grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ebenfalls möchte ich Ihnen auf diesem Weg bestätigen, dass Sie für das Modul 3 berechtigt sind und dies berücksichtigt wird, sobald Ihr Lieferant und wir mit der systemseitigen Umsetzung soweit sind.
Wir haben Ihrem Lieferanten gemeldet, dass dieser uns eine elektronische Anforderung zusenden soll, sobald die systemseitige Umsetzung funktioniert.
Deshalb muss ich Sie an der Stelle leider noch um Geduld bitten – wir versichern Ihnen aber, dass das Modul 3 für Sie rückwirkend greift."
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Ritchy
Heiko Burmester geht doch 😉. Hab auch beide Module hinterlegt - aber eben noch keine Auszahlung weil das ja alles Neuland ist (wie das Internet 😂). Hat jemand zufällig den Autoladetarif intelligent Go bei octopus und kann sagen ob er auch Modul 1 und 3 schon erhalten hat? Gesetzlich müssen sie es weiterreichen, aber ob bereits in diesem Tarif inkludiert ist wäre halt spannend zu wissen ?
Heiko Burmester
RitchyIch habe vor einer Stunde mit Octopus energy wegen genau dieser Fragestellung telefoniert. Sie konnten mir noch keine verbindliche Antwort geben, sind in der Klärung und wollen sich schriftlich melden. Die red. Netzentgelte nach Modul 1 würden sie aber mit der Jahresabrechnung auszahlen (das habe ich aber noch nicht schriftlich). Wäre natürlich super wenn sie die zeitvariablen Netzentgelte einpreisen, dann läge mein Ladestrom nachts nur bei 7cent/kWh, da lohnt sich dann nicht ein mal mehr der Solarstrom, da es 8cent für die Einspeisung gibt.
Aktuell bin ich bei Ostrom, die haben mir bereits schriftlich zugesagt, die Preise durchzureichen.
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Ritchy
Heiko Burmester ich hab da auch so schwammige Mails bekommen. Modul 1 ist eigentlich klar, weil das müssen sie durchreichen. Modul 3 aber eben noch offen. Cool wenn du dran bleibst. Die AGB sind da auch etwas komisch formuliert. Aber sie müssten ja auch die Hochpreis-Zeiten der Netzentgelte durchreichen um nicht drauf sitzen zu bleiben?
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Helmut Grunst
Olaf Albrecht schlimmer noch, es erfolgt noch nicht mal zwischen Zählwerk 1 und Zählwerk 2 im gleichen Zähler Bezug & Einspeisung eine Saldierung wie bei der Einspeisung. Damit zahlst Du doppelte Netzgebühren.
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Helmut Grunst
Heiko Burmester Richtig, nützt nur nix, wenn die Netzbetreiber mauern. Ich habe ein Smartmeter mit Gateaway und die Schalteung für WP sind für EVU Unterbrechungen mit frühen Rundsteuerempfängern auch über Shelly Relais zu bewerkstelligen, weil Schaltbox noch nicht lieferbar ist und per API das angeboten werden könnte Stundenweise abzuschalten. Es braucht keine Schaltbox.
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Helmut Grunst
Heiko Burmester Ich habe es auch schriftlich, doch der Netzbetreiber hat Verteidigungsbereitschaft angekündig und liefert nicht das, worauf ich Anspruch habe.
Heiko Burmester
Helmut Grunst hast du eine formale Verbraucherbeschwerde ( Formular findest du im Netz) eingereicht und anschließend die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet? Das war bei mir der game changer. Vorher haben sich Netzbetreiber und Versorger auch nicht bewegt. Jetzt läuft es, sogar rückwirkend.